Ein Verkauf erfolgt nur an Unternehmer, Gewerbebetreibende, Freiberuflicher, öffentliche Institutionen und nicht an Verbraucher i. S. v. § 13 BGB.


Sterilisation und Instrumentenaufbereitung


 
Die Instrumentenaufbereitung unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen und muss daher sachgerecht nach einem validierten Verfahren aufbereitet (d. h. desinfiziert, gereinigt und sterilisiert) und bis zur nächsten Anwendung staubgeschützt bei Einhaltung einer Lagerfrist von maximal sechs Monaten trocken und sauber in einem Sterilisierbeutel oder Sterilisierfolie gelagert werden. Die Instrumentenaufbereitung dient nicht nur der Vermeidung einer Keimverschleppung sondern auch dem Schutz des Behandlers.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Sterilisation ist eine ausreichende Desinfektion, Reinigung, Spülung, Trocknung und eine sichere Steriverpackung der Instrumente.

Nach einer Desinfektion werden die zu sterilisierenden Instrumente von Schmutz- und Desinfektionsmittelrückständen befreit. Falls die Instrumente stark verschmutzt sind, ist gegebenenfalls eine aktive mechanische Reinigung erforderlich. Auch ist zu prüfen, ob die Instrumente Schäden haben und noch Funktionsfähig. Zuletzt erfolgen ggf. die Pflege der Instrumente und die anschließende Sterilisation.

In der Kategorie Sterilisation und Instrumentenaufbereitung bieten wir Ihnen eine große Auswahl an Verbrauchsmaterialien wie Autoklavierverpackungen, Bowie & Dick Einmaltestpakete, Helix Test- und Seal CheckIndikatoren nach Klasse 5 sowie Dokumentationsmaterial und vieles mehr. Auch finden Sie hier Ultraschallgeräte für die Instrumentenreinigung und Autoklaven.

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